Bürgergeld Verstehen — Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch
Das Bürgergeld war von Januar 2023 bis Juni 2026 die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es hat das Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, abgelöst. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der neue Name ändert nichts an der Grundidee: Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann, erhält Unterstützung vom Jobcenter — für den Lebensunterhalt, für angemessene Kosten der Wohnung und Heizung und, je nach Lage, für besondere Mehrbedarfe.
Die Leistung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt, den Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe und, falls die Voraussetzungen vorliegen, Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende oder in der Schwangerschaft. Davon wird anrechenbares Einkommen abgezogen, zum Beispiel Lohn nach Abzug der Freibeträge oder Kindergeld als Einkommen des Kindes. Was übrig bleibt, zahlt das Jobcenter monatlich im Voraus aus.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick (Regelbedarf, seit 2024 unverändert)
- Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 € im Monat.
- Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: je 506 € im Monat.
- Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 € im Monat.
- Kinder und Jugendliche: 357 € (0 bis 5 Jahre), 390 € (6 bis 13 Jahre), 471 € (14 bis 17 Jahre) im Monat.
- Freibetrag aus Erwerbseinkommen: die ersten 100 € brutto bleiben frei, danach gestaffelt 20 %, 30 % und 10 %.
- Antrag: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend für frühere Monate.

Die drei Fehler, die Geld kosten

Erstens: zu spät beantragen. Ein Antrag wirkt auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wird — aber nicht weiter. Wer drei Monate wartet, verliert drei Monate Leistung endgültig. Es gibt keine Nachzahlung für die Zeit vor dem Antrag.
Zweitens: Termine versäumen. Wer eine Einladung des Jobcenters ohne wichtigen Grund versäumt, riskiert seit Juli 2026 eine Leistungsminderung. Schon das zweite unentschuldigte Versäumnis kann 30 % des Regelbedarfs für einen Monat kosten, das dritte den vollständigen Wegfall. Krankheit oder ein anderer wichtiger Grund muss dem Jobcenter sofort mitgeteilt und belegt werden.
Drittens: Änderungen nicht melden. Neuer Job, Umzug, ein Kind zieht aus, eine Erbschaft — alles, was den Bedarf oder das Einkommen verändert, muss dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Wer zu viel erhaltene Leistungen nicht meldet, muss sie zurückzahlen.
So ist diese Seite aufgebaut
Beginnen Sie mit Wer hat Anspruch? für die Voraussetzungen und die Bedarfsgemeinschaft. Regelbedarf erklärt die monatlichen Sätze und die Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft die Regeln für Miete und Heizung. Freibeträge und Vermögen zeigen, was von Lohn und Ersparnissen übrig bleibt. Antrag stellen und Auszahlung begleiten den Weg vom Formular bis zum Geld auf dem Konto. Pflichten und Minderungen und Widerspruch erklären, was das Jobcenter erwarten darf und was Sie tun können, wenn ein Bescheid falsch ist. Vergleich und Fragen grenzt die Leistung von Wohngeld, Kindergeld und Elterngeld ab und räumt mit Irrtümern auf.
