Bürgergeld Verstehen
Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch

Bürgergeld Verstehen — Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch

Wichtig seit dem 1. Juli 2026: Die Leistung heißt jetzt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Sie ersetzt das Bürgergeld. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig, Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter, und in neuen Schreiben kann noch das Wort Bürgergeld stehen, während Formulare schrittweise umgestellt werden. Die Regelsätze haben sich durch die Umbenennung nicht geändert. Diese Seite erklärt die Regeln in der Fassung ab dem 1. Juli 2026 und kennzeichnet ältere Bürgergeld-Regeln ausdrücklich als Geschichte.

Das Bürgergeld war von Januar 2023 bis Juni 2026 die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es hat das Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, abgelöst. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der neue Name ändert nichts an der Grundidee: Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann, erhält Unterstützung vom Jobcenter — für den Lebensunterhalt, für angemessene Kosten der Wohnung und Heizung und, je nach Lage, für besondere Mehrbedarfe.

Die Leistung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt, den Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe und, falls die Voraussetzungen vorliegen, Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende oder in der Schwangerschaft. Davon wird anrechenbares Einkommen abgezogen, zum Beispiel Lohn nach Abzug der Freibeträge oder Kindergeld als Einkommen des Kindes. Was übrig bleibt, zahlt das Jobcenter monatlich im Voraus aus.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick (Regelbedarf, seit 2024 unverändert)

Mietshaus in Berlin-Schöneberg
Mietshaus in Berlin-Schöneberg Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Die drei Fehler, die Geld kosten

Regale in einem Lebensmittelgeschäft
Regale in einem Lebensmittelgeschäft Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Erstens: zu spät beantragen. Ein Antrag wirkt auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wird — aber nicht weiter. Wer drei Monate wartet, verliert drei Monate Leistung endgültig. Es gibt keine Nachzahlung für die Zeit vor dem Antrag.

Zweitens: Termine versäumen. Wer eine Einladung des Jobcenters ohne wichtigen Grund versäumt, riskiert seit Juli 2026 eine Leistungsminderung. Schon das zweite unentschuldigte Versäumnis kann 30 % des Regelbedarfs für einen Monat kosten, das dritte den vollständigen Wegfall. Krankheit oder ein anderer wichtiger Grund muss dem Jobcenter sofort mitgeteilt und belegt werden.

Drittens: Änderungen nicht melden. Neuer Job, Umzug, ein Kind zieht aus, eine Erbschaft — alles, was den Bedarf oder das Einkommen verändert, muss dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Wer zu viel erhaltene Leistungen nicht meldet, muss sie zurückzahlen.

So ist diese Seite aufgebaut

Beginnen Sie mit Wer hat Anspruch? für die Voraussetzungen und die Bedarfsgemeinschaft. Regelbedarf erklärt die monatlichen Sätze und die Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft die Regeln für Miete und Heizung. Freibeträge und Vermögen zeigen, was von Lohn und Ersparnissen übrig bleibt. Antrag stellen und Auszahlung begleiten den Weg vom Formular bis zum Geld auf dem Konto. Pflichten und Minderungen und Widerspruch erklären, was das Jobcenter erwarten darf und was Sie tun können, wenn ein Bescheid falsch ist. Vergleich und Fragen grenzt die Leistung von Wohngeld, Kindergeld und Elterngeld ab und räumt mit Irrtümern auf.

Kein Amt, keine Beratung. Diese Seite ist kein Jobcenter und keine Behörde. Sie erklärt die Regeln so, dass man sie am Küchentisch versteht. Für Ihren Fall gilt immer Ihr Bescheid — und bei Unklarheiten hilft das zuständige Jobcenter oder eine Beratungsstelle weiter.
Bahnhofsteig in Kreiensen
Bahnhofsteig in Kreiensen Foto: Wikimedia Commons, CC BY 3.0.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Bürgergeld genannt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Beratung durch das Jobcenter. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter im Einzelfall anhand der Gesetze und Ihres Bescheids. Beträge und Regeln ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.