Kosten der Unterkunft und Heizung: Die Miete ist der zweite Baustein
Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung — kurz KdU — in angemessener Höhe. Dazu gehören die Kaltmiete, die kalten Betriebskosten und die Heizkosten. Warmwasser zählt dazu, wenn es zentral über die Heizung erzeugt wird. Was angemessen ist, legt nicht der Bund einheitlich fest, sondern richtet sich nach dem Wohnort: Mietspiegel, kommunale Richtwerte und die Größe des Haushalts entscheiden. Eine Wohnung in München wird anders beurteilt als eine gleich große Wohnung in einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Deshalb gibt es auf dieser Seite bewusst keine bundesweite Euro-Grenze für die Miete. Wer eine solche Zahl verspricht, irreführt: Maßgeblich ist immer die Angemessenheitsgrenze des zuständigen Jobcenters für Ihren Haushalt an Ihrem Wohnort. Fragen Sie dort nach der geltenden Grenze, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

Was früher galt: Die Karenzzeit des Bürgergelds

In der Bürgergeld-Ära galt eine Karenzzeit von zwölf Monaten: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs übernahm das Jobcenter die tatsächliche Kaltmiete, auch wenn sie über der Angemessenheitsgrenze lag. Nur die Heizkosten wurden von Anfang an lediglich in angemessener Höhe übernommen. Diese Karenzzeit gehört seit der Reform vom 1. Juli 2026 der Vergangenheit an: Im ersten Jahr werden die Unterkunftskosten nach der Reform nur noch bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Prüfen Sie in Ihrem Bescheid, welche Grenze für Sie gilt — die örtliche Grenze selbst steht dort oder wird Ihnen vom Jobcenter genannt.
Umzug, Kaution und Nebenkosten
Wer umziehen will, sollte vorher die Zusicherung des Jobcenters für die neue Wohnung einholen. Ohne Zusicherung kann das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung nur bis zur Höhe der bisherigen angemessenen Kosten übernehmen. Junge Menschen unter 25 Jahren, die aus dem Elternhaus ausziehen wollen, brauchen für die Übernahme der Unterkunftskosten grundsätzlich ebenfalls eine Zusicherung — Ausnahmen gibt es etwa bei schwerwiegenden sozialen Gründen.
Die Mietkaution wird in der Regel als Darlehen gewährt und in Raten mit den laufenden Leistungen verrechnet. Eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung kann übernommen werden, wenn die Kosten insgesamt angemessen waren und die Nachzahlung im Bewilligungszeitraum fällig wird. Umgekehrt muss eine Rückzahlung aus der Abrechnung dem Jobcenter gemeldet werden; sie mindert die laufenden Unterkunftskosten.
Wohneigentum
Auch wer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, kann Unterstützung erhalten. Übernommen werden angemessene Kosten, etwa Schuldzinsen, Betriebskosten und Heizung. Die Tilgung eines Kredits gehört in der Regel nicht dazu. Ob ein Haus oder eine Wohnung als angemessen gilt, hängt von Größe und Wert ab; selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe ist zudem beim Vermögen geschützt.
