Bürgergeld Verstehen
Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch

Kosten der Unterkunft und Heizung: Die Miete ist der zweite Baustein

Wichtig seit dem 1. Juli 2026: Die Leistung heißt jetzt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Sie ersetzt das Bürgergeld. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig, Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter, und in neuen Schreiben kann noch das Wort Bürgergeld stehen, während Formulare schrittweise umgestellt werden. Die Regelsätze haben sich durch die Umbenennung nicht geändert. Diese Seite erklärt die Regeln in der Fassung ab dem 1. Juli 2026 und kennzeichnet ältere Bürgergeld-Regeln ausdrücklich als Geschichte.

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung — kurz KdU — in angemessener Höhe. Dazu gehören die Kaltmiete, die kalten Betriebskosten und die Heizkosten. Warmwasser zählt dazu, wenn es zentral über die Heizung erzeugt wird. Was angemessen ist, legt nicht der Bund einheitlich fest, sondern richtet sich nach dem Wohnort: Mietspiegel, kommunale Richtwerte und die Größe des Haushalts entscheiden. Eine Wohnung in München wird anders beurteilt als eine gleich große Wohnung in einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern.

Deshalb gibt es auf dieser Seite bewusst keine bundesweite Euro-Grenze für die Miete. Wer eine solche Zahl verspricht, irreführt: Maßgeblich ist immer die Angemessenheitsgrenze des zuständigen Jobcenters für Ihren Haushalt an Ihrem Wohnort. Fragen Sie dort nach der geltenden Grenze, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

Fensterfassade eines Wohnhauses
Fensterfassade eines Wohnhauses Foto: Wikimedia Commons, CC0.

Was früher galt: Die Karenzzeit des Bürgergelds

Heizkörper in einer Wohnung
Heizkörper in einer Wohnung Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

In der Bürgergeld-Ära galt eine Karenzzeit von zwölf Monaten: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs übernahm das Jobcenter die tatsächliche Kaltmiete, auch wenn sie über der Angemessenheitsgrenze lag. Nur die Heizkosten wurden von Anfang an lediglich in angemessener Höhe übernommen. Diese Karenzzeit gehört seit der Reform vom 1. Juli 2026 der Vergangenheit an: Im ersten Jahr werden die Unterkunftskosten nach der Reform nur noch bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Prüfen Sie in Ihrem Bescheid, welche Grenze für Sie gilt — die örtliche Grenze selbst steht dort oder wird Ihnen vom Jobcenter genannt.

Umzug, Kaution und Nebenkosten

Wer umziehen will, sollte vorher die Zusicherung des Jobcenters für die neue Wohnung einholen. Ohne Zusicherung kann das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung nur bis zur Höhe der bisherigen angemessenen Kosten übernehmen. Junge Menschen unter 25 Jahren, die aus dem Elternhaus ausziehen wollen, brauchen für die Übernahme der Unterkunftskosten grundsätzlich ebenfalls eine Zusicherung — Ausnahmen gibt es etwa bei schwerwiegenden sozialen Gründen.

Die Mietkaution wird in der Regel als Darlehen gewährt und in Raten mit den laufenden Leistungen verrechnet. Eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung kann übernommen werden, wenn die Kosten insgesamt angemessen waren und die Nachzahlung im Bewilligungszeitraum fällig wird. Umgekehrt muss eine Rückzahlung aus der Abrechnung dem Jobcenter gemeldet werden; sie mindert die laufenden Unterkunftskosten.

Wohneigentum

Auch wer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, kann Unterstützung erhalten. Übernommen werden angemessene Kosten, etwa Schuldzinsen, Betriebskosten und Heizung. Die Tilgung eines Kredits gehört in der Regel nicht dazu. Ob ein Haus oder eine Wohnung als angemessen gilt, hängt von Größe und Wert ab; selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe ist zudem beim Vermögen geschützt.

Türschloss mit Zahlencode an einer Wohnungstür
Türschloss mit Zahlencode an einer Wohnungstür Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Bürgergeld genannt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Beratung durch das Jobcenter. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter im Einzelfall anhand der Gesetze und Ihres Bescheids. Beträge und Regeln ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.