Bürgergeld Verstehen
Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch

Vermögen: Was Sie behalten dürfen — und was angerechnet wird

Wichtig seit dem 1. Juli 2026: Die Leistung heißt jetzt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Sie ersetzt das Bürgergeld. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig, Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter, und in neuen Schreiben kann noch das Wort Bürgergeld stehen, während Formulare schrittweise umgestellt werden. Die Regelsätze haben sich durch die Umbenennung nicht geändert. Diese Seite erklärt die Regeln in der Fassung ab dem 1. Juli 2026 und kennzeichnet ältere Bürgergeld-Regeln ausdrücklich als Geschichte.

Neben dem Einkommen prüft das Jobcenter das Vermögen. Vermögen ist alles Verwertbare, das Sie besitzen: Geld auf Konten, Sparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Immobilien, die Sie nicht selbst bewohnen, und wertvolle Gegenstände. Nicht alles davon müssen Sie aufbrauchen, bevor Sie Hilfe erhalten: Das Gesetz schützt Schonvermögen bis zu bestimmten Freibeträgen und schützt einige Gegenstände vollständig.

Vollständig geschützt sind in der Regel ein angemessenes selbst genutztes Haus oder eine angemessene selbst genutzte Wohnung sowie ein angemessenes Kraftfahrzeug je erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft. Auch Hausrat und Gegenstände des täglichen Lebens zählen nicht als verwertbares Vermögen. Was darüber hinausgeht, wird auf den Bedarf angerechnet — allerdings nicht auf einmal in beliebiger Höhe, sondern nach den Regeln des Bewilligungszeitraums.

Spardose mit Münzen und einem Geldschein
Spardose mit Münzen und einem Geldschein Foto: Wikimedia Commons, CC0.

Was in der Bürgergeld-Ära galt — und was sich geändert hat

Einfamilienhaus in Dresden-Leubnitz
Einfamilienhaus in Dresden-Leubnitz Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Unter dem Bürgergeld galt eine Karenzzeit von zwölf Monaten: Im ersten Jahr blieben 40.000 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 € für jede weitere Person unberücksichtigt. Erst nach der Karenzzeit galt ein Freibetrag von 15.000 € je Person. Diese Karenzzeit in ihrer alten Form gibt es seit der Reform vom 1. Juli 2026 nicht mehr; die Vermögensregeln wurden neu gefasst und die Freibeträge gestaffelt.

Weil die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Pressemitteilung zur Reform keine konkreten neuen Freibeträge nennt, nennt diese Seite bewusst keine neue Zahl als gesichert. Maßgeblich ist der Freibetrag, der in Ihrem aktuellen Bescheid steht oder den Ihnen Ihr Jobcenter nennt. Wer vor einem Antrag steht und größere Ersparnisse hat, sollte sich vor der Antragstellung beim Jobcenter erkundigen, statt sich auf einen im Internet gefundenen alten oder unbestätigten Betrag zu verlassen.

Praktische Hinweise zum Vermögen

Fahrradlenker mit Klingel im Detail
Fahrradlenker mit Klingel im Detail Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Bürgergeld genannt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Beratung durch das Jobcenter. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter im Einzelfall anhand der Gesetze und Ihres Bescheids. Beträge und Regeln ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.