Bürgergeld Verstehen
Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch

Regelbedarf: Was die monatlichen Sätze bedeuten

Wichtig seit dem 1. Juli 2026: Die Leistung heißt jetzt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Sie ersetzt das Bürgergeld. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig, Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter, und in neuen Schreiben kann noch das Wort Bürgergeld stehen, während Formulare schrittweise umgestellt werden. Die Regelsätze haben sich durch die Umbenennung nicht geändert. Diese Seite erklärt die Regeln in der Fassung ab dem 1. Juli 2026 und kennzeichnet ältere Bürgergeld-Regeln ausdrücklich als Geschichte.

Der Regelbedarf ist der pauschale Betrag für den laufenden Lebensunterhalt: Lebensmittel, Getränke, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsstrom, Verkehr, Kommunikation und Freizeit. Er wird nicht nach tatsächlichen Ausgaben berechnet, sondern als Pauschale nach der Stellung in der Bedarfsgemeinschaft und dem Alter gezahlt. Heizung und Miete gehören nicht dazu — sie werden gesondert als Kosten der Unterkunft übernommen.

Die Sätze wurden 2024 deutlich angehoben und blieben danach in zwei Nullrunden für 2025 und 2026 unverändert. Das heißt: Wer im Internet ältere Beträge wie 502 € für Alleinstehende findet, liest einen veralteten Stand. Die folgende Tabelle zeigt die Sätze, die seit 2024 gelten.

Frisches Gemüse und Obst auf einem Marktstand
Frisches Gemüse und Obst auf einem Marktstand Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Die Regelbedarfsstufen

Brot in der Produktion
Brot in der Produktion Foto: Wikimedia Commons, Public domain.

PersonMonatlicher Regelbedarf
Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person506 €
Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern451 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
Kinder von 0 bis 5 Jahren357 €

Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern — sieben und fünfzehn Jahre alt — hat damit einen Regelbedarf von 506 € + 506 € + 390 € + 471 € = 1.873 € im Monat, zuzüglich angemessener Kosten für Wohnung und Heizung. Davon werden anrechenbares Einkommen und, bei Kindern, das Kindergeld abgezogen. Das Beispiel zeigt den Bedarf vor Abzügen; der ausgezahlte Betrag ist in der Regel niedriger, sobald Einkommen vorhanden ist.

Mehrbedarfe: Wenn die Lage mehr verlangt

Über den Regelbedarf hinaus erkennt das Gesetz Mehrbedarfe an, wenn besondere Umstände vorliegen. Sie werden als Prozentsatz des maßgeblichen Regelbedarfs gezahlt:

Einmalbedarfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Einige Anschaffungen werden gesondert übernommen, weil der Regelbedarf sie nicht abdeckt: die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen oder therapeutischen Geräten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe: Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung bei Bedarf, Schülerbeförderung, Mittagessen in Schule oder Kita und monatlich 15 € für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, etwa für Sportverein oder Musikunterricht. Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden — sie kommen nicht automatisch mit dem Hauptantrag.

Fleisch mit Gemüse in einem Bräter in der Küche
Fleisch mit Gemüse in einem Bräter in der Küche Foto: Wikimedia Commons, CC BY 2.0.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Bürgergeld genannt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Beratung durch das Jobcenter. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter im Einzelfall anhand der Gesetze und Ihres Bescheids. Beträge und Regeln ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.