Bürgergeld Verstehen
Grundsicherung für Arbeitsuchende, in klarem Deutsch

Freibeträge: Arbeiten lohnt sich — so wird gerechnet

Wichtig seit dem 1. Juli 2026: Die Leistung heißt jetzt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Sie ersetzt das Bürgergeld. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig, Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter, und in neuen Schreiben kann noch das Wort Bürgergeld stehen, während Formulare schrittweise umgestellt werden. Die Regelsätze haben sich durch die Umbenennung nicht geändert. Diese Seite erklärt die Regeln in der Fassung ab dem 1. Juli 2026 und kennzeichnet ältere Bürgergeld-Regeln ausdrücklich als Geschichte.

Wer neben der Grundsicherung arbeitet, muss nicht den gesamten Lohn abgeben. Das Gesetz lässt Freibeträge zu: Ein Teil des Erwerbseinkommens wird nicht auf die Leistung angerechnet, damit sich Arbeit im Geldbeutel bemerkbar macht. Die Freibeträge werden nach dem Bruttoeinkommen gestaffelt berechnet.

Die Staffel lautet: Die ersten 100 € brutto im Monat bleiben vollständig frei. Vom Teil des Einkommens zwischen 100 € und 520 € bleiben 20 % frei. Vom Teil zwischen 520 € und 1.000 € bleiben 30 % frei. Vom Teil zwischen 1.000 € und 1.200 € bleiben 10 % frei. Wer ein minderjähriges Kind hat, für den gilt die letzte Stufe bis 1.500 €. Alle Teilbeträge werden addiert; die Summe ist der Freibetrag.

Kassen in einem Geschäft
Kassen in einem Geschäft Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Zwei Rechenbeispiele

Holzwerkstatt mit Arbeitsflächen
Holzwerkstatt mit Arbeitsflächen Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Beispiel 1 — 800 € brutto im Monat: 100 € bleiben vollständig frei. Von den 420 € zwischen 100 € und 520 € bleiben 20 %, also 84 €, frei. Von den 280 € zwischen 520 € und 800 € bleiben 30 %, also 84 €, frei. Der Freibetrag beträgt damit 100 € + 84 € + 84 € = 268 €.

Beispiel 2 — 1.200 € brutto im Monat, ohne minderjähriges Kind: 100 € frei, dazu 20 % von 420 € = 84 €, dazu 30 % von 480 € = 144 €, dazu 10 % von 200 € = 20 €. Der Freibetrag beträgt 100 € + 84 € + 144 € + 20 € = 348 €.

Der Freibetrag wird vom Einkommen abgezogen, bevor es auf den Bedarf angerechnet wird. Steuern, Sozialabgaben und weitere gesetzliche Absetzungen berücksichtigt das Jobcenter gesondert; die Beispiele zeigen deshalb die Freibeträge selbst, keine endgültigen Auszahlungsbeträge.

Was sonst noch nicht oder nur teilweise angerechnet wird

Achtung, häufiger Irrtum: Die 520 € in der Freibetrag-Staffel sind kein Einkommen und kein Regelsatz. Sie markieren nur den Punkt, an dem der Prozentsatz von 20 % auf 30 % wechselt. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt dagegen 563 € — zwei völlig verschiedene Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben.
Schreibtisch mit Computer
Schreibtisch mit Computer Foto: Wikimedia Commons, CC0.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Bürgergeld genannt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Beratung durch das Jobcenter. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter im Einzelfall anhand der Gesetze und Ihres Bescheids. Beträge und Regeln ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.